
Nachteilsausgleich
bei Prüfungen durchsetzen.
Bei chronischer Erkrankung, Behinderung oder dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung haben Sie Anspruch auf angemessene Prüfungsanpassungen. Rechtsanwalt Ronnenberg unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres Nachteilsausgleichs.

Erfahrung. Strategie. Erfolg.
Nachteilsausgleich durchsetzen
Der Nachteilsausgleich soll Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung eine chancengleiche Prüfungsteilnahme ermöglichen. Doch die Bewilligung ist kein Automatismus – viele Anträge werden abgelehnt oder nur unzureichend gewährt.
Ich berate Sie bei der Antragstellung, prüfe Ablehnungsbescheide und setze Ihren Anspruch auf angemessene Prüfungsbedingungen durch – mit über 20 Jahren Erfahrung im Prüfungsrecht.

Rechtsanwalt Marcus Ronnenberg
Inhalt
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich ist ein Rechtsanspruch für Studierende mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Er soll sicherstellen, dass diese Studierenden unter gleichwertigen Bedingungen geprüft werden – nicht unter erleichterten.
Wichtig: Der Nachteilsausgleich verändert nicht die inhaltlichen Anforderungen der Prüfung. Er passt lediglich die äußeren Bedingungen an, damit die Beeinträchtigung das Prüfungsergebnis nicht verfälscht. Die Leistungsanforderungen bleiben identisch.
Der Anspruch ergibt sich aus dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG – Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung) sowie aus den Landeshochschulgesetzen und den jeweiligen Prüfungsordnungen.
Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich
Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dauerhafte Beeinträchtigung: Eine chronische Erkrankung, Behinderung oder länger andauernde gesundheitliche Einschränkung (nicht nur vorübergehende Erkrankung – dafür gibt es den Prüfungsrücktritt).
- Auswirkung auf die Prüfungsleistung: Die Beeinträchtigung muss sich konkret auf die Fähigkeit auswirken, die Prüfung unter Standardbedingungen abzulegen.
- Fachärztlicher Nachweis: Ein qualifiziertes ärztliches Attest, das die Beeinträchtigung und deren funktionelle Auswirkungen auf die Prüfungssituation beschreibt.
- Rechtzeitiger Antrag: Der Antrag muss vor der Prüfung gestellt werden – idealerweise zu Semesterbeginn.
Formen des Nachteilsausgleichs
- Schreibzeitverlängerung: Häufigste Form – z.B. 25-50% mehr Zeit bei motorischen Einschränkungen, Legasthenie oder Konzentrationsstörungen.
- Technische Hilfsmittel: Computer statt Handschrift, Vergrößerungssoftware, Vorlesesoftware bei Sehbehinderung.
- Separater Prüfungsraum: Bei Konzentrationsstörungen (ADHS), Angststörungen oder körperlichen Einschränkungen.
- Alternative Prüfungsform: Mündlich statt schriftlich (oder umgekehrt), wenn die Standardform die Beeinträchtigung besonders betrifft.
- Pausenregelungen: Zusätzliche Pausen bei chronischen Schmerzen oder Erkrankungen.
Nicht möglich: Inhaltliche Erleichterungen (weniger Aufgaben, leichtere Fragen) oder eine mildere Bewertung.
Antragstellung und Verfahren
1. Frühzeitig handeln: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – idealerweise zu Semesterbeginn.
2. Qualifiziertes Attest besorgen: Das Attest muss die funktionelle Einschränkung konkret beschreiben und den Zusammenhang zur Prüfungssituation herstellen.
3. Konkreten Ausgleich benennen: Formulieren Sie genau, welche Anpassung Sie benötigen.
4. Entscheidung abwarten: Der Prüfungsausschuss entscheidet. Die Entscheidung ist ein Verwaltungsakt, gegen den Sie Widerspruch einlegen können.
Abgrenzung: Nachteilsausgleich vs. Härtefall vs. Rücktritt
| Kriterium | Nachteilsausgleich | Härtefallantrag | Prüfungsrücktritt |
|---|---|---|---|
| Zeitpunkt | Vor der Prüfung | Nach endgültigem Nichtbestehen | Am Prüfungstag |
| Ursache | Dauerhafte Beeinträchtigung | Außergewöhnliches Einzelereignis | Akute Erkrankung |
| Ziel | Angepasste Prüfungsbedingungen | Zusätzlicher Prüfungsversuch | Prüfung gilt als nicht angetreten |
| Beispiel | Legasthenie, ADHS, Sehbehinderung | Todesfall, schwerer Unfall | Fieber, Migräne am Prüfungstag |
Die richtige Einordnung ist entscheidend: Wer bei einer chronischen Erkrankung keinen Nachteilsausgleich beantragt, kann sich später nicht auf einen Härtefall berufen.
Wenn der Nachteilsausgleich abgelehnt wird
Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Zustellung. Legen Sie ergänzende ärztliche Nachweise vor.
Einstweiliger Rechtsschutz: Wenn die Prüfung unmittelbar bevorsteht, kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht den Nachteilsausgleich vorläufig durchsetzen.
Prüfung ohne Ausgleich antreten? Dokumentieren Sie dies. Eine spätere Anfechtung wegen verweigertem Nachteilsausgleich ist möglich.
Warum Rechtsanwalt Ronnenberg beim Nachteilsausgleich?
Über 20 Jahre Erfahrung im Bildungsrecht – und ein Ansatz, der sich von Großkanzleien unterscheidet.
Spezialisiert auf Bildungsrecht
Prüfungsrecht und Nachteilsausgleich.
Ihr Anwalt – nicht eine Kanzlei
Bei Rechtsanwalt Ronnenberg wird Ihr Fall persönlich bearbeitet – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss. Kein Weiterreichen an Referendare, keine Massenabfertigung.
Transparente Pauschalpreise
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Bundesweit tätig
Egal wo Sie studieren oder forschen – wir vertreten Sie vor allen Hochschulen und Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland.
Häufige Fragen zum Nachteilsausgleich
Die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den Nachteilsausgleich im Studium.
Sie benötigen Unterstützung beim Nachteilsausgleich?
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