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News & Entwicklung30. September 2026

NRW regelt hochschulische Ausbildung in Gesundheitsfachberufen neu

Seit dem 8. September 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen die Gesundheitsfachberufe-Studiengangsverordnung. Sie konkretisiert die Rahmenbedingungen für hochschulische Ausbildungsangebote in Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

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News & Entwicklung · 30. September 2026

Neue Verordnung seit September In Nordrhein-Westfalen ist am 8. September 2026 die Gesundheitsfachberufe-Studiengangsverordnung, kurz GBStVO, in Kraft beziehungsweise gültig geworden. Die Verordnung betrifft hochschulische Ausbildungsangebote in den Gesundheitsfachberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Sie ergänzt damit die gesetzliche Grundlage, die das Land mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe NRW geschaffen hat. Für Studieninteressierte und bereits eingeschriebene Studierende ist die Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil die Verordnung zentrale organisatorische und inhaltliche Rahmenbedingungen solcher Studienangebote beschreibt. Dazu gehören nach der amtlichen Beschreibung insbesondere die Genehmigung der Studiengänge, das Curriculum, die Zusammenarbeit mit Praxispartnern sowie staatliche Prüfungen. Welche Bereiche betroffen sind Die GBStVO richtet sich auf hochschulische Ausbildungsangebote in drei Gesundheitsfachberufen: Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Damit geht es nicht lediglich um allgemeine Regelungen für Hochschulstudiengänge, sondern um Studienangebote, die mit einer Ausbildung in einem staatlich geregelten Gesundheitsfachberuf verbunden sind. Für Bewerberinnen und Bewerber kann deshalb wichtig sein, zwischen dem allgemeinen Hochschulrecht und den zusätzlichen Anforderungen des jeweiligen Gesundheitsfachberufs zu unterscheiden. Die neue Verordnung bildet nach der vorliegenden amtlichen Beschreibung einen besonderen Regelungsrahmen für diese Angebote. Welche konkreten Zugangsvoraussetzungen, Studienverlaufsanforderungen oder Prüfungsabläufe im Einzelfall gelten, lässt sich nur aus der jeweils maßgeblichen Studien- und Prüfungsordnung sowie aus dem vollständigen Verordnungstext feststellen. Genehmigung und Studienkonzept Ein Schwerpunkt der neuen Regelung liegt bei der Genehmigung der hochschulischen Ausbildungsangebote. Damit wird der Rahmen angesprochen, in dem entsprechende Studiengänge eingerichtet und durchgeführt werden können. Für Hochschulen bedeutet dies, dass die Ausgestaltung ihres Angebots an den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben ausgerichtet werden muss. Für Studieninteressierte folgt daraus zunächst kein einheitlicher, für alle Hochschulen identischer Studienablauf. Die konkrete Umsetzung kann von der jeweiligen Hochschule und ihrem Studiengang abhängen. Maßgeblich bleiben daher die veröffentlichten Informationen der Hochschule, die geltende Prüfungsordnung und weitere verbindliche Studienunterlagen. Die GBStVO ist als landesweite Regelung daneben zu berücksichtigen. Curriculum und Praxispartner Die Verordnung befasst sich außerdem mit dem Curriculum und den Praxispartnern. Das Curriculum ist der verbindliche Studienplan, der festlegt, welche Inhalte und Lernbereiche im Studium vorgesehen sind. Bei Gesundheitsfachberufen kommt dabei der Verbindung von hochschulischer Lehre und praktischer Ausbildung besondere Bedeutung zu. Die amtliche Beschreibung nennt ausdrücklich Praxispartner als Regelungsbereich. Für Studierende kann deshalb entscheidend sein, welche praktischen Ausbildungsanteile vorgesehen sind, mit welchen Einrichtungen die Hochschule zusammenarbeitet und wie diese Anteile in den Studiengang eingebunden werden. Die bereitgestellten Quellen enthalten jedoch keine Einzelheiten zu bestimmten Einrichtungen, Stundenumfängen oder konkreten Nachweispflichten. Solche Angaben sollten daher nicht aus allgemeinen Beschreibungen abgeleitet, sondern den verbindlichen Unterlagen des jeweiligen Studiengangs entnommen werden. Staatliche Prüfungen Ein weiterer Schwerpunkt betrifft staatliche Prüfungen. Die neue Verordnung steht damit an einer Schnittstelle zwischen Hochschulprüfung und staatlich geregelter Berufsausbildung. Für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten ist insbesondere wichtig, welche Prüfung in welcher Zuständigkeit durchgeführt wird und welche Rechtsgrundlage für das jeweilige Prüfungsverfahren gilt. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich lediglich, dass die GBStVO staatliche Prüfungen in den genannten hochschulischen Ausbildungsangeboten berücksichtigt. Aussagen zu einzelnen Prüfungsterminen, Bewertungsmaßstäben, Wiederholungsmöglichkeiten, Rücktrittsgründen oder zur Prüfungsanfechtung sind aus den Quellenkandidaten nicht ersichtlich. Für solche Fragen sind deshalb die einschlägigen Prüfungsregelungen und die Informationen der zuständigen Hochschule beziehungsweise der zuständigen staatlichen Stelle heranzuziehen. Bedeutung der gesetzlichen Grundlage Die GBStVO steht nicht isoliert, sondern beruht auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe NRW vom 30. Juni 2026. Dieses Gesetz bildet nach der vorliegenden Quellenbeschreibung die gesetzliche Grundlage für hochschulische Ausbildungsangebote in Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Die Verordnung konkretisiert diesen Rahmen für die genannten Regelungsbereiche. Daneben bleibt das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen als allgemeine hochschulrechtliche Grundlage relevant. Die aktuelle konsolidierte Fassung ist nach dem Quellenhinweis vom 4. August 2026 datiert und enthält Regelungen unter anderem zu Studium, Prüfungen und Prüfungsordnungen. Wie die allgemeinen hochschulrechtlichen Vorgaben und die besonderen Bestimmungen der GBStVO im konkreten Studiengang zusammenspielen, hängt von der jeweiligen Regelung und dem Einzelfall ab. Was Betroffene jetzt prüfen sollten Studieninteressierte sollten zunächst kontrollieren, ob der gewünschte Studiengang zu den von der GBStVO erfassten Gesundheitsfachberufen gehört. Anschließend empfiehlt sich ein Blick in die aktuellen Unterlagen der Hochschule: Studienverlaufsplan, Prüfungsordnung, Angaben zu Praxispartnern und Hinweise zu staatlichen Prüfungen. Bereits Studierende und Prüfungskandidaten sollten zusätzlich prüfen, ob für ihren Jahrgang Übergangs- oder Sonderregelungen veröffentlicht wurden. Die neue Verordnung schafft einen landesweiten Rahmen, ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Studiengangsdokumente. Dieser redaktionelle Überblick stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindlich sind die jeweils geltenden amtlichen Vorschriften und die für das konkrete Ausbildungsangebot maßgeblichen Hochschul- und Prüfungsunterlagen. Quellen https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/08092026-gesundheitsfachberufe-studiengangsverordnung-gbstvo/ https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s380/ https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-hochschulgesetz-hg/
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