Ein automatisiertes Proctoring führte zu einem Täuschungsvorwurf, der im Einzelfall fallengelassen wurde.
Bei einer Online-Prüfung wertete ein automatisiertes Proctoring Blickbewegungen als auffällig. Ein im konkreten Fall erlaubter Notizzettel erklärte die festgestellten Bewegungen.
Der Täuschungsvorwurf wurde in diesem Einzelfall fallengelassen.
Diese anonymisierte Erfolgsmeldung beschreibt einen einzelnen Sachverhalt. Vergangene Ergebnisse lassen keine Rückschlüsse auf andere Fälle zu; jede Situation wird eigenständig geprüft.