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ERFOLGSMELDUNG
IHK-Prüfung: Wiederholung der mündlichen Prüfung ermöglicht
19. Januar 2026
In einem Einzelfall stimmte die IHK einer Wiederholung der mündlichen Prüfung zu.
In einer Prüfung zum Industriemeister Metall wurde geltend gemacht, dass die vorgeschriebene Mindestdauer der mündlichen Prüfung unterschritten worden sei. Zusätzlich standen Fragen zur Unvoreingenommenheit im Raum.
Die IHK erklärte sich im konkreten Einzelfall mit einer Wiederholung der mündlichen Prüfung einverstanden.
Diese anonymisierte Erfolgsmeldung beschreibt einen einzelnen Sachverhalt. Vergangene Ergebnisse lassen keine Rückschlüsse auf andere Fälle zu; jede Situation wird eigenständig geprüft.