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Erfolgsmeldung · 03. Januar 2022
In diesem Überdenkungsverfahren einer Steuerberaterprüfung nach § 29 DVStB war im Grunde nicht viel zu tun. Unser Mandant hatte in seinem Wiederholungsversuch mit 2 fehlenden Punkten nicht bestanden und kam einen Tag vor Fristablauf mit seinen Unterlagen zu uns. Da eine substantiierte Begründung nicht mehr möglich war, haben wir - was wir immer als erstes machen - die einzelnen Punkte der Aufgaben zusammengezählt. Und siehe da, die Prüfer haben sich um ganze 5 Punkte verzählt.
